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Asyl in Dresden Aktuelle Informationen

Pressemitteilung Dresden : Asyl in Dresden

Pressemitteilung Dresden : Asyl in Dresden

Asyl in Dresden
Aktuelle Informationen

Das Grundrecht auf Asyl ist ein zentrales Merkmal unseres demokratischen
Rechtsstaates. Alle deutschen Kommunen haben die gesetzliche Pflicht, für
eine menschenwürdige Unterkunft der Flüchtlinge Sorge zu tragen. Auch die
Landeshauptstadt Dresden steht in der Verantwortung, einen Beitrag für die
Unterbringung und Betreuung dieser Menschen zu leisten.

Ankünfte in dieser Woche:
In der 23. Kalenderwoche weist die Landesdirektion Sachsen keine Personen
an die Landeshauptstadt Dresden zu. In der vergangenen, der 22.
Kalenderwoche hat die Landeshauptstadt Dresden 49 Personen aufgenommen.

Entwicklung seit Anfang 2016:
Seit dem 1. Januar 2016 bis einschließlich der 23. Kalenderwoche hat die
Landesdirektion Sachsen insgesamt 1 267 Personen an die Stadt Dresden zur
Unterbringung zugewiesen. Diese stammen schwerpunktmäßig aus Syrien (472
Personen), Afghanistan (300 Personen) und Irak (116 Personen).

Unterbringung asylsuchender Menschen:
Der Stadtrat hat im Dezember 2015 im Rahmen des ?Maßnahmepaket II? den
Umbau der ehemaligen Schule im Objekt Ginsterstraße 3 beschlossen. Das
Übergangswohnheim sollte Platz für bis zu 300 Menschen bieten. Aufgrund
der aktuellen Entwicklung der Flüchtlingszahlen verfolgt die
Landeshauptstadt Dresden diesen Beschluss nicht weiter. Das Haus wird
künftig als Auslagerungsstandort für Schulen genutzt, die saniert werden.

Integration gelingt am besten über den Einstieg in Arbeit. Wie viele
Arbeitsgelegenheiten für Flüchtlinge gibt es aktuell, die sich in der
Zuständigkeit der Landeshauptstadt Dresden befinden?
Die Landeshauptstadt Dresden hat aktuell insgesamt 41 Maßnahmen mit
zusammen 398 Arbeitsgelegenheiten für Flüchtlinge geschaffen. Träger der
Maßnahmen sind u. a. das Sächsischen Umschulungs- und Fortbildungswerk
Dresden e.V. , Jugend Arbeit Bildung e.V., Gemeinnützige Gesellschaft
Striesen Pentacon e.V., Arbeiterwohlfahrt Sachsen und andere Vereine. Die
Tätigkeitsbereiche sind vielfältig, wie zum Beispiel Möbeldiensthelfer
beim Sozialen Möbeldienst, Erhaltung und Pflege von Außenanlagen,
Reparatur und Werterhaltung an Gegenständen im öffentlichen Bereich,
gemeinnützige Tätigkeiten auf Friedhöfen in Dresden, unterstützende
Dolmetschertätigkeiten, Umweltschutz und Umweltpflege sowie Vor und
Nachbereitung von Ausstellungen.

Veranstaltungen zum Thema Asyl:
Auf der Internetseite der Landeshauptstadt Dresden gibt ein Kalender
Überblick über alle Veranstaltungen zum Thema Asyl. Die Termine umfassen
unter anderem Ausstellungen, Fortbildungen für ehrenamtliche Helfer oder
Begegnungsmöglichkeiten mit Flüchtlingen. Der Veranstaltungskalender ist
zu erreichen unter www.dresden.de/veranstaltungen-migration.

Wie können Bürger helfen:
Direkte Spenden für Flüchtlinge sind bei der Stadt unter einem
Sonderspendenkonto möglich. Auf Grundlage eines Beschlusses des
Bundesministeriums der Finanzen wird für Spenden auf diese Sonderkonten
der vereinfachte Zuwendungsnachweis anerkannt. Spender können ihre Spende
so gegenüber der Steuerbehörde mit dem Einzahlungsbeleg der Bank
nachweisen.

Das Sonderspendenkonto lautet:

Empfänger:                      Landeshauptstadt Dresden
IBAN:                           DE62 8505 0300 0225 7573 70
BIC:                            OSDDDE81XXX
Verwendungszweck:               Spende für Flüchtlinge
oder
Spende für Flüchtlingskinder

Das Sozialamt und Jugendamt nutzen die eingegangenen Spenden für
Wörterbücher, Kleidung, Rucksäcke und Spielsachen.

Weitere Informationen rund um Möglichkeiten für Hilfe und Engagement gibt
es im Internet unter www.dresden.de.

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