Hamburg

Folgeunterkünfte für Geflüchtete

Mehr Folgeunterkünfte, keine Zelte, kaum noch Baumärkte und erfolgreich bei der Flächensuche. Zentraler Koordinierungsstab Flüchtlinge (ZKF) zieht positive Jahresbilanz bei Flüchtlingsunterbringung

Pressemitteilung der Stadt Hamburg

Im zu Ende gehenden Jahr sind mehr als 10.000 Plätze in 31 neuen Folgeunterkünften entstanden. Gleichzeitig konnten 2.450 Plätze in Baumärkten, Zelten und Hallen abgebaut werden. Der ZKF hat ein funktionierendes Notfallmanagement aufgebaut und gewährleistet den reibungslosen Betrieb in den Unterkünften.

 

2016 ebbte der Flüchtlingszugang rascher ab als erwartet. Waren es im Januar und Februar noch 2.334 bzw. 2.342 Personen, die nach der Verteilung auf andere Bundesländer in Hamburg blieben, so waren es in den Monaten August bis November im Durchschnitt 430 Personen, die Hamburg zugewiesen wurden. Insgesamt blieben 2016 bis zum 23. Dezember 9360 Geflüchtete (Vorjahr rund 22.300) in Hamburg, wovon rund 7700 einen öffentlichen Unterbringungsbedarf hatten.

 

Hamburgs Flüchtlingskoordinator Anselm Sprandel: „Diese neue Entwicklung machte es möglich, die Akzente in der Flüchtlingspolitik zu verschieben: Weg von der vor allem mengenorientierten Schaffung neuer Plätze in Erstaufnahmen hin zu mehr Qualität in der Unterbringung, zu mehr Gerechtigkeit in der Verteilung über die Bezirke und zur Forcierung einer schnellen Integration der Geflüchteten in der Stadt.“

 

Kaum noch Provisorien in den Erstaufnahmen

Erstaufnahmen mit einem guten Standard, deren Bau in 2015 bereits begonnen hatte (Schmiedekoppel, Rahlstedter Grenzweg, Fiersbarg) wurden in diesem Jahr zu Ende gebaut; im Mai konnte das Ankunftszentrum in Rahlstedt den Betrieb aufnehmen; außerdem gelang es, mit Schleswig-Holstein eine Vereinbarung über die Nutzung einer Anlage zur Erstunterbringung in der Nähe von Bad Segeberg abzuschließen. Deswegen und wegen des geringeren Flüchtlingszugangs konnten vor allem Unterkünfte mit prekären Plätzen, namentlich Baumärkte und Gewerbehallen, geschlossen werden. Auch die letzten Zelte am Ohlstedter Platz konnten im Herbst 2016 abgebaut werden. Insgesamt wurden 16 Erstunterkünfte geschlossen, die Bewohnerinnen und Bewohner sozialverträglich umverteilt, die Gebäude saniert oder zurückgebaut und die Anlagen an die Eigentümer zurückgegeben. Jüngstes Beispiel dafür ist die Rückgabe zweier Bundeswehrgebäude vor wenigen Tagen: ein Haus in der Reichspräsident-Ebert-Kaserne und die Sporthalle in der Generalleutnant-Graf-Baudissin-Kaserne im Bezirk Altona. In den verbliebenen Erstunterkünften wurde die Belegung reduziert, so dass sich für die geflüchteten Menschen die Aufenthaltsqualität verbesserte und das Konfliktpotenzial reduziert wurde.

Der ZKF übernahm die Steuerung des Betriebes der heute noch 32 Erstaufnahmen. Ein Notfalldienst unterstützt zum Beispiel im Fall ansteckender Krankheiten oder eines Feuerausbruchs vor Ort. Er hat auch die Aufgabe, im Falle eines erneuten unerwartet hohen Flüchtlingszugangs vorhandene Reservekapazitäten kurzfristig zu reaktivieren.

Zu den Hauptaufgaben gehört auch, die Zahl der Überresidenten, also jener Menschen, die einen Anspruch auf einen Platz in einer Folgeeinrichtung oder eigenen Wohnraum haben, aber noch in einer Erstaufnahmeeinrichtung untergebracht sind, zu reduzieren. Derzeit zählen wir rund 6.600 Überresidente, Ende Juni diesen Jahres waren es noch etwa 10.000.

 

Neue Folgeunterkünfte

In diesem Jahr hat sich der Unterbringungsbedarf der Geflüchteten von der Erstaufnahme in die Folgeunterbringung verschoben. 2016 sind insgesamt 31 Folgeunterkünfte errichtet worden, darunter 16 Einrichtungen mit weniger als 300 Plätzen. Die jüngste Folgeunterkunft „Am Röhricht“ (bekannt auch als Aschenland II) in Neugraben-Fischbek wurde vor Weihnachten eröffnet. Die ersten 106 Bewohnerinnen und Bewohner sind eingezogen. Ein weiteres Beispiel ist die Folgeunterkunft Kirchenpauerstraße in der HafenCity. Hier wohnen inzwischen 700 Geflüchtete. Voraussichtlich Ende Februar 2017 wird die Folgeunterkunft „Am Stadtrand“ im Bezirk Wandsbek eröffnet mit 688 Plätzen.

 

Umsetzung der Bürgerverträge

Aufgabe des ZKF war und ist es, zu prognostizieren, wie viel Unterbringungsplätze benötigt werden. Zudem plant er, wo Unterkünfte in welcher Größenordnung errichtet werden, bewertet Grundstücksangebote und prüft die Machbarkeit von Standorten. Im Juni 2016 gab der ZKF eine neue Zugangsprognose und Kapazitätsplanung heraus, die auch Grundlage für die Einigung mit der Volksinitiative „Hamburg für gute Integration“ wurde.

Die Planer und Planerinnen des ZKF stehen vor der Herausforderung, eher kleinere und dezentralere Standorte zu realisieren, möglichst in Stadtteilen, in denen sich noch keine Flüchtlingsunterkunft befindet. Von Januar bis Mitte Dezember 2016 haben die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des ZKF insgesamt 667Angebote zu Flächen und Gebäuden auf ihre Eignung zur Unterbringung von Flüchtlingen geprüft. In den Workshops innerhalb des Pilotprojektes der HafenCity Universität (HCU) und der Freien Hansestadt Hamburg „Finding Places“ wurden 161 Standorte für Flüchtlingsunterkünfte vorgeschlagen. Diese Vorschläge der Workshop-Teilnehmer wurden alle vom ZKF geprüft. 44 Flächen davon mit insgesamt 6.480 Unterkunftsplätzen wurden als „in Ersteinschätzung geeignet“ befunden.

 

Im Jahre 2016 liefen mehrere gerichtliche Eilverfahren gegen Flüchtlingsunterkünfte. Die wichtigsten Verfahren betrafen die Standorte Am Fiersbarg (Lemsahl-Mellingstedt), Anzuchtgarten (Groß Borstel), Björnsenweg und Mittlerer Landweg (Bergedorf). Der ZKF hat in allen Fällen – zusammen mit dem Rechtsamt der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen – die jeweiligen Bezirksämter in der gerichtlichen Auseinandersetzung unterstützt. Die Standorte werden nun für die Unterbringung von Flüchtlingen genutzt.

 

Unterstützung der Integration Geflüchteter

Die Integration der Geflüchteten rückt zunehmend in den Mittelpunkt der Arbeit nicht nur der Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration (BASFI), sondern auch des ZKF. Erste Integrationsschritte müssen dabei schon in den Unterkünften der Erstaufnahme gegangen werden. Dies betrifft Teilnahme an Sprachunterricht, Kinderbetreuung, erster Schulunterricht, Praktika, Vermittlung in Ausbildung und Arbeit; der Umzug aus einer öffentlich-rechtlichen Unterkunft in regulären Wohnraum. Die Konzepte und Fachplanungen für diese Themen werden von den zuständigen Fachbehörden erstellt. Der ZKF unterstützt bei der Abstimmung und Implementierung in den Einrichtungen und wird, soweit erforderlich, koordinierend tätig, zum Beispiel bei der Einrichtung von Kinderbetreuungsgruppen oder wenn es darum geht, Geflüchtete in Erstaufnahmeeinrichtungen frühzeitig zur Wahrnehmung von Sprachkursangeboten anzuhalten. Der ZKF koordiniert die Bearbeitung und Lösung von Spezialfragen, z.B. die Frage der Ausgabe und Finanzierung von HVV-Tickets für Neuankömmlinge oder der Einrichtung einer Ombudsstelle. Er wirkt auf Basis einer Kooperationsvereinbarung bei der Überarbeitung des Hamburgischen Integrationskonzeptes mit.

Konfliktlösung und Stärkung des Ehrenamtes in der Flüchtlingshilfe

Konfliktschlichtung in und rund um Flüchtlingsunterkünfte gehört zur alltäglichen Arbeit des ZKF. Gespräche mit Anwohnern, Mediationen mit Ehren- und Hauptamtlichen, Befriedung von Differenzen zwischen Betreibern und Geflüchteten: Durch die Initiierung von Mediationsprozessen, die Erarbeitung von Lösungen und die Mediation bei Konfliktgesprächen werden Konflikte bereinigt oder Kompromisse erzielt. Seit Gründung des Bündnisses Hamburger Flüchtlingsinitiativen im Sommer 2016 arbeitet der ZKF mit dem Sprecherteam eng zusammen.

Außerdem ist es dem ZKF durch die Vermittlung geeigneter Räumlichkeiten gelungen, das Ehrenamt für verschiedene Einrichtungen wie dem Bargkoppelstieg, den Kleiderkammern Rahlstedt, Niendorf, Meiendorf und Bergedorf, Bieberhaus, Hanseatic Help oder Westwind e.V. (Fahrräder für Geflüchtete) nachhaltig zu stärken.

 

Quelle : Pressemitteilung der Stadt Hamburg

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