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Asyl in Dresden – Aktuelle Informationen

Asyl in Dresden

Aktuelle Informationen
Unterbringung und Integration von Flüchtlingen im ersten Halbjahr 2017

Das Grundrecht auf Asyl ist eines der zentralen Merkmale unseres
demokratischen Rechtsstaates. Alle deutschen Kommunen haben die
gesetzliche Pflicht, für eine menschenwürdige Unterkunft der Flüchtlinge
Sorge zu tragen. Auch die Landeshauptstadt Dresden steht in der
Verantwortung, einen Beitrag für die Unterbringung, Betreuung und
Integration dieser Menschen zu leisten.

Wie viele Asylbewerberinnen und Asylbewerber wurden zugewiesen?

Im Juni 2017 hat die Landesdirektion Sachsen 57 Asylbewerberinnen und
Asylbewerber an die Landeshauptstadt Dresden zur Unterbringung zugewiesen.
Sie stammen überwiegend aus Syrien (33 Prozent), Libyen (15 Prozent) und
Eritrea (11 Prozent). Seit Jahresbeginn hat die Landesdirektion Sachsen
insgesamt 389 Personen an die Landeshauptstadt Dresden zugewiesen. Das
sind siebzig Prozent weniger als im Vorjahreszeitraum. Im ersten Halbjahr
2016 wurden 1 269 Asylsuchende zugewiesen.

Sind Asylsuchende in ihre Heimatländer zurückgereist?

Ja. Im ersten Halbjahr 2017 haben 53 Personen Dresden wieder verlassen, um
in ihre Heimat zurückzukehren. 2016 waren es insgesamt 202 Personen. Für
die Rück- bzw. Weiterwanderung gibt es spezielle finanzielle Anreize. Die
Hilfen sind gestaffelt. Je früher ein Asylbewerber sich zur Rückkehr
entscheidet, desto höher fällt die finanzielle Unterstützung aus: 1 200
Euro können Flüchtlinge auf Antrag zum Beispiel bekommen, wenn sie sich
verbindlich zur Ausreise entscheiden und ihren Asylantrag zurückziehen,
noch bevor das Verfahren abgeschlossen ist. Die Unterstützung wird in zwei
Raten gezahlt. Die erste Hälfte fließt noch in Deutschland, die zweite
Hälfte sechs Monate später im Herkunftsland. Die besondere StarthilfePlus
kann noch bis 31. Juli 2017 abgerufen werden. Über Näheres informiert ein
städtisches Merkblatt:
https://www.dresden.de/media/pdf/sozialamt/asyl/merkblatt-rueckkehrhilfen_20170516.pdf

Wie viele Personen hat die Landeshauptstadt Dresden insgesamt
untergebracht und wo?

Die Landeshauptstadt Dresden hat zum Stichtag 30. Juni 2017 insgesamt 3
427 Personen in Gewährleistungswohnungen und Übergangswohnheimen
untergebracht. Zum Vergleich: Ein Jahr zuvor waren es 5 092 Personen.
Mitte 2015 waren es 2 523 Personen. Von den 3 427 in städtischen
Unterkünften untergebrachten Personen lebten 2 146 Menschen dezentral in
Wohnungen und 1 281 Menschen zentral in Wohnheimen. Die Unterkünfte, also
Gewährleistungswohnungen und Übergangswohnheime, sind über das ganze
Stadtgebiet verteilt. Die meisten von der Stadt untergebrachten
Flüchtlinge leben in den Ortsamtsbereichen Prohlis (847), Cotta (845
Personen), Plauen (547), Neustadt (376) und Altstadt (368).

Wie schätzt die Stadt den weiteren Unterbringungsbedarf 2017 ein?

Aufgrund der sich seit dem vierten Quartal 2016 abschwächenden Zuweisungen
reichen die vorhandenen Unterbringungsplätze aus. Die Zuweisungen liegen
aktuell deutlich unter dem Vorjahresniveau. Einhergehend mit dem
rückläufigen Bedarf löst die Stadt seit dem vierten Quartal 2016
sukzessive Mietverträge für 328 Gewährleistungswohnungen auf. Die
Wohneinheiten, die sich vornehmlich in den Stadtteilen Gorbitz und Prohlis
befinden, stehen damit wieder dem allgemeinen Wohnungsmarkt zur Verfügung.

Wie werden die Flüchtlinge betreut?

Das Ankommen und Einleben in Dresden sind keine leichten Aufgaben für die
Geflüchteten. Sie müssen sich innerhalb kurzer Zeit an die deutsche Kultur
und die hier geltenden Normen und Werte, Rechte und Pflichten anpassen.
Damit dies gelingt, hat die Stadt ein differenziertes System zur sozialen
Betreuung geschaffen.
Das Stadtgebiet wurde hierfür in vier Regionen gegliedert: Mitte
(Altstadt, Blasewitz und Plauen), Nord (Klotzsche, Langebrück, Loschwitz,
Neustadt, Pieschen, Schönborn, Schönfeld-Weißig, Weixdorf), Süd (Leuben
und Prohlis) und West (Cotta, Altfranken, Cossebaude, Gompitz, Mobschatz,
Oberwartha).
Pro Region gibt es einen Regionalkoordinator. Diese Koordinatoren arbeiten
als Netzwerker vor Ort unter anderem mit Willkommensbündnissen,
Initiativen, Unternehmen und Ehrenamtlichen zusammen und organisieren
Patenschaften und Nachbarschaftsarbeit. Sie steuern den Einsatz und
Fachaustausch der Flüchtlingssozialarbeit und der Integrationsberatung.
Die Flüchtlingssozialarbeit wird durch Flüchtlingssozialarbeiter, also
Fachkräfte mit sozialpädagogischem Abschluss, und durch
Flüchtlingsbegleiter, das sind Assistenzkräfte mit Erfahrung in der
Flüchtlingssozialarbeit, geleistet. Diese arbeiten im Tandem. Ihr
Hauptaugenmerk liegt darauf, die Geflüchteten systematisch mit
grundlegenden Rechten und Pflichten, Kompetenzen für gutes
nachbarschaftliches Zusammenleben sowie für ihre berufliche und
gesellschaftliche Teilhabe (Deutsch-/Integrationskurse, Arbeitsuche,
Praktika etc.) vertraut zu machen. Die Flüchtlingssozialarbeit wird
grundsätzlich für den Zeitraum bis zum Erhalt des elektronischen
Aufenthaltstitels bzw. dem Übergang in eigenen Wohnraum geleistet.
Nach Erhalt des elektronischen Aufenthaltstitels können sich die
Asylberechtigten bzw. anerkannten Flüchtlinge an die kommunalen
Integrationsberater wenden. Die Stadt hat diese Ansprechpartner, weil die
vom Bundesamt für Migration geschaffenen Migrationsberatungsstellen
überlastet sind. Pro Region im Dresdner Stadtgebiet gibt es zwei
Integrationsberater. Diese führen die Flüchtlingssozialarbeit fort,
arbeiten eng mit den Regelangeboten und -diensten (z. B. Jobcenter,
Sozialamt, Jugendamt, Gesundheitsamt) zusammen und unterstützen die
Geflüchteten bei der Inanspruchnahme dieser Angebote. Sämtliche
Kontaktdaten sind unter www.dresden.de/asyl unter Flüchtlingssozialarbeit
veröffentlicht.
Diese städtischen Strukturen werden tatkräftig durch die bürgerschaftliche
Flüchtlingshilfe ergänzt. Rund 2 500 Dresdnerinnen und Dresdner sind
regelmäßig ehrenamtlich für Geflüchtete aktiv. Sie heißen sie willkommen
und unterstützen sie bei Herausforderungen im Alltag und bei ihrer
Integration in die Stadtgesellschaft. Sie geben zum Beispiel
Deutschunterricht, laden zu Nachbarschaftstreffs ein und grillen oder
kochen miteinander, gärtnern gemeinsam, organisieren Ausflüge,
veranstalten Sportveranstaltungen und begleiten die Neudresdnerinnen und
Neudresdner als Patinnen und Paten. Über zwanzig Willkommensbündnisse sind
in unserer Stadt aktiv (www.dresden.de/willkommensbuendnisse). Darüber
hinaus unterstützen rund vierzig Initiativen und Vereine die Integration
von Geflüchteten. Etwa 800 Patinnen und Paten sind für Flüchtlinge und
ihre Familien da.

Welche Sprachkursangebote gibt es in Dresden?

Am wichtigsten für die Integration ist das Erlernen der deutschen Sprache.
Das Angebot dazu ist in unserer Stadt groß. Um den neu Zugewanderten und
ihren Unterstützern die Orientierung zu erleichtern und vor allem die
Besetzung und damit den Start der Kurse zu beschleunigen, veröffentlicht
die Stadt auf www.dresden.de/deutschkurse-neuzugewanderte die ?Übersicht
Deutschkurse?. Diese Liste wird regelmäßig aktualisiert. Die Übersicht
umfasst alle Deutsch-Sprachkursangebote, die aktuell in Dresden starten
oder demnächst stattfinden werden und noch offen für weitere Teilnehmer
sind. Anregungen und Hinweise auf neue Kurse nimmt die Stadt unter
bildungskoordination-neuzugewanderte@dresden.de entgegen.
Zusätzlich richtet die Stadt am 26. Oktober 2017 in der Zeit von 17 bis 20
Uhr im Festsaal des Rathauses den Informationsabend ?Deutsch lernen in
Dresden? aus. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Sozialamts sowie die
städtischen Bildungskoordinatoren für neu Zugewanderte informieren über
Angebote und Zugang.

Welche städtischen Angebote gibt es in Dresden für Flüchtlinge zur
Integration in Arbeit?

Zur Jahresmitte 2017 gibt es in Dresden 247 Plätze für
Flüchtlingsintegrationsmaßnahmen (FIM). Zusätzlich bietet die Stadt
insgesamt 174 Plätze für Arbeitsgelegenheiten (AGH). Das sind
niedrigschwellige Angebote zur Heranführung der Flüchtlinge an den
deutschen Arbeitsmarkt. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer erwerben neben
einfachen handwerklichen Fertigkeiten Basiskenntnisse der deutschen
Sprache sowie Grundwissen über das gesellschaftliche Leben in Deutschland.
Pro Arbeitsstunde wird eine Aufwandsentschädigung von 0,80 Euro gezahlt;
das gilt sowohl für FIM als auch AGH. Der Vorteil der FIM gegenüber den
AGH liegt darin, dass während der Teilnahme die arbeitsmarktrelevanten
Potenziale und Fähigkeiten der Zuwanderer erfasst werden. Diese
Erkenntnisse sollen für weiterführende Fördermaßnahmen genutzt werden und
damit insgesamt zu einer Beschleunigung der Arbeitsmarktintegration
führen. Außerdem bieten FIM den Vorteil, dass Asylberechtigte bzw.
anerkannte Flüchtlinge für die das Jobcenter zuständig ist, weiterhin an
FIM teilnehmen können. Personen, die aus einem sicheren Herkunftsstaat
(nach § 29 a AsylG) stammen, Geduldete sowie vollziehbar
Ausreisepflichtige dürfen an den FIM nicht teilnehmen.
Das Tätigkeitsspektrum der FIM und AGH ist vielfältig. Die
Asylbewerberinnen und Asylbewerber packen beispielsweise als
Möbeldiensthelfer beim Sozialen Möbeldienst mit an, unterstützen bei der
Erhaltung und Pflege von Außenanlagen, der Reparatur und Werterhaltung an
Gegenständen im öffentlichen Bereich und auf Friedhöfen. Daneben helfen
sie unter anderem auf dem Gebiet der Sprachmittlung, im Umweltschutz sowie
bei der Vor- und Nachbereitung von Ausstellungen. Die Zuweisung in FIM und
AGH nimmt das Sozialamt vor. Kontakt: Sozialamt, Abteilung Migration,
Junghansstraße 2, 01277 Dresden, Telefon 0351-4884810, E-Mail
agh-asyl@dresden.de.
Im Rahmen des sogenannten VAbA-Programms, das heißt: Vorbereitung junger
Asylsuchender auf eine berufliche Ausbildung, bieten die städtischen
Unternehmen DREWAG, DVB, Stadtreinigung, Stadtentwässerung und Cultus
gGmbH Praktika und Ausbildungsplätze an. Kontakt: Stadtentwässerung
Dresden GmbH, Geschäftsführerin Gunda Röstel, Scharfenberger Straße 152,
01139 Dresden, Telefon 0351-8221915, E-Mail groestel@se-dresden.de.

Wo können sich Bürgerinnen und Bürger zum Thema Asyl informieren?
Info-Telefon:   0351-4881177
E-Mail:                 asyl@dresden.de
Internet:       www.dresden.de/asyl
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Landeshauptstadt Dresden
Amt für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

Telefon 0351-4882390 | Fax 0351-4882332
Dr.-Külz-Ring 19, 01067 Dresden | Postfach 120020, 01001 Dresden

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