Pressemitteilung der Stadt Dresden
Asyl in Dresden – Aktuelle Informationen
Das Grundrecht auf Asyl ist eines der zentralen Merkmale unseres
demokratischen Rechtsstaates. Alle deutschen Kommunen haben die
gesetzliche Pflicht, für eine menschenwürdige Unterkunft der Flüchtlinge
Sorge zu tragen. Die Landeshauptstadt Dresden steht ebenfalls in der
Verantwortung, einen Beitrag für die Unterbringung und Betreuung dieser
Menschen zu leisten.
Wie viele Ankünfte gab es im Januar 2017?
Im Januar 2017 hat die Landesdirektion Sachsen insgesamt 103 Personen an
die Landeshauptstadt Dresden zur Unterbringung zugewiesen. Diese Menschen
stammen vor allem aus Afghanistan (29 Personen), dem Irak (21) und Syrien
(15).
Wie viele Personen hat die Landeshauptstadt Dresden insgesamt
untergebracht?
Zum Stichtag 31. Januar 2017 hat die Landeshauptstadt Dresden insgesamt 4
701 Personen untergebracht. Im Vergleich dazu waren es zum 29. April 2016
insgesamt 5 766 Personen und zum 30. November 2016 insgesamt 5 009
Personen.
Davon leben 4 277 Menschen zum 31. Januar 2017 in Gewährleistungswohnungen
und Übergangswohnheimen.
Die meisten Flüchtlinge lebten zu dem angegebenen Stichtag in den
Ortsamtsbereichen Cotta (1 103 Personen), Prohlis (999), Plauen (646),
Altstadt (464) und Neustadt (444). Im Hinblick auf die Altersstruktur
aller erfassten Personen bilden die 25-49-Jährigen mit 2 251 Personen die
größte Gruppe, gefolgt von der Gruppe der 18-24-Jährigen mit 1 235
Personen und der Gruppe der 0-17-Jährigen mit 1 023 Personen. 74,8 Prozent
aller zu diesem Stichtag untergebrachten Personen sind männlichen
Geschlechts.
Integration gelingt am besten über den Einstieg in Arbeit. Wie viele
Arbeitsgelegenheiten für Flüchtlinge gibt es aktuell, die sich in der
Zuständigkeit der Landeshauptstadt Dresden befinden?
Die Landeshauptstadt Dresden verfügte zum Stichtag 31. Januar 2017 im
Bereich der Arbeitsgelegenheiten über insgesamt 340 Plätze. Die
Tätigkeiten auf dem Gebiet der Arbeitsgelegenheiten sind vielfältig, wie
beispielsweise Möbeldiensthelfer beim Sozialen Möbeldienst, Arbeiten im
Bereich der Erhaltung und Pflege von Außenanlagen, der Reparatur und
Werterhaltung an Gegenständen im öffentlichen Bereich, gemeinnützige
Tätigkeiten auf Friedhöfen, unterstützende Dolmetschertätigkeiten,
Umweltschutz und Umweltpflege sowie Vor- und Nachbereitung von
Ausstellungen.
Wie können Dresdnerinnen und Dresdner helfen?
Um direkte Spenden für Flüchtlinge zu ermöglichen, hat die Stadt ein
Sonderspendenkonto eingerichtet. Auf Grundlage eines Beschlusses des
Bundesministeriums der Finanzen wird für Spenden auf diese Sonderkonten
der vereinfachte Zuwendungsnachweis anerkannt. Spender können ihre Spende
so gegenüber der Steuerbehörde mit dem Einzahlungsbeleg der Bank
nachweisen.
Das Sonderspendenkonto lautet:
Empfänger: Landeshauptstadt Dresden
IBAN: DE62 8505 0300 0225 7573 70
BIC: OSDDDE81XXX
Verwendungszweck: Spende für Flüchtlinge oder Spende für
Flüchtlingskinder
Das Sozialamt beziehungsweise das Jugendamt nutzen die eingegangenen
Spenden beispielsweise zum Kauf von Wörterbüchern, Kleidung, Rucksäcken
und Spielsachen.
Wo können sich Dresdnerinnen und Dresdner zum Thema Asyl informieren?
Die Landeshauptstadt Dresden informiert über Hilfe und Engagement,
Unterbringung, Beschäftigung, Planungen der Stadt und beantwortet die
häufigsten Fragen.
Info-Telefon zum Thema Asyl der Landeshauptstadt Dresden: 0351-4881177
E-Mail: asyl@dresden.de
Internet: www.dresden.de/asyl
Land Sachsen
Internet: www.asylinfo.sachsen.de
Auf dem offiziellen Portal informiert der Freistaat über aktuelle Zahlen
zur Flüchtlingssituation, Maßnahmen und Planungen bei der Aufnahme und
Unterbringung sowie über die Integration der Asylberechtigten. Das Portal
beantwortet wichtige Fragen der Bevölkerung, beispielsweise zur Herkunft
der Asylsuchenden, fasst Möglichkeiten und Ansprechpartner für
Unterstützung durch Spenden, Ehrenamt oder Unterkunft zusammen und gibt
einen Überblick über Themen wie Beschäftigungsmöglichkeiten und den
Hochschulzugang.