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INFORMATIONEN ZU ASYL IN DRESDEN

Pressemitteilung Dresden : Asyl in Dresden

Pressemitteilung Dresden : Asyl in Dresden

Pressemitteilung der Stadt Dresden :

Asyl in Dresden
Aktuelle Informationen

Das Grundrecht auf Asyl ist ein zentrales Merkmal unseres demokratischen
Rechtsstaates. Alle deutschen Kommunen haben die gesetzliche Pflicht, für
eine menschenwürdige Unterkunft der Flüchtlinge Sorge zu tragen. Auch die
Landeshauptstadt Dresden steht in der Verantwortung, einen Beitrag für die
Unterbringung und Betreuung dieser Menschen zu leisten.

Ankünfte in dieser Woche:
In der 24. Kalenderwoche weist die Landesdirektion Sachsen insgesamt 26
Personen an die Landeshauptstadt Dresden zu. In der vergangenen, der 23.
Kalenderwoche hat die Landeshauptstadt Dresden keine Personen aufgenommen.

Land                                            Männer    Summe
Afghanistan                                  2              2
Georgien                                      2              2
Irak                                               1              1
Iran                                               2              2
Libanon                                        3              3
Pakistan                                       1              1
Russische Föderation                  1              1
Somalia                                        1              1
Sonstige Asiatische                      1              1
Staatenlos                                    4              4
Syrien                                           4              4
Türkei                                           2              2
Ukraine                                         1             1
Venezuela                                     1             1
Gesamt                                        26        26

Entwicklung seit Anfang 2016:
Seit 1. Januar 2016 bis einschließlich der 24. Kalenderwoche hat die
Landesdirektion Sachsen insgesamt 1.293 Personen an die Stadt Dresden zur
Unterbringung zugewiesen. Diese stammen schwerpunktmäßig aus Syrien (476
Personen), Afghanistan (302 Personen) und Irak (117 Personen), und sie
sind in Übergangswohnheimen und Interimsunterkünften sowie in
Gewährleistungswohnungen innerhalb des Stadtgebietes untergebracht.

Interimsunterkunft Boxberger Straße 1 (Schule, Haus B) steht planmäßig für
die Belegung zur Verfügung
Das Objekt in der Boxberger Straße 1 war laut Stadtratsbeschluss vom 10.
Dezember 2015 als Übergangswohnheim für Asylsuchende geplant. Die
Gesamtkapazität betrug insgesamt ca. 288 Plätze, von denen jeweils die
Hälfte auf Haus A und Haus B entfielen. Bevor die vorgesehene
Gesamtkapazität erreicht werden konnte, musste Haus B ausgebaut werden.
Während dieser Umbaumaßnahmen stand das Haus nicht als Unterkunft zur
Verfügung. Aufgrund der seit Herbst des vergangenen Jahres besonders
angespannten Unterbringungssituation konnte das Objekt erst am 16. Februar
2016 teilweise freigezogen werden. Insgesamt 66 Personen zogen an diesem
Tag aus diesem Objekt aus und in andere Unterkünfte um, so dass die
notwendigen Bauarbeiten beginnen konnten. Die Umbaumaßnahme im Haus B ist
nun abgeschlossen und das Objekt steht planmäßig betriebsbereit zur
Belegung zur Verfügung. Die Belegung dieses Objekts erfolgt bei Bedarf.

Veranstaltungen zum Thema Asyl:
Auf der Internetseite der Landeshauptstadt Dresden gibt ein Kalender
Überblick über alle Veranstaltungen zum Thema Asyl. Die Termine umfassen
unter anderem Ausstellungen, Fortbildungen für ehrenamtliche Helfer oder
Begegnungsmöglichkeiten mit Flüchtlingen. Der Veranstaltungskalender ist
zu erreichen unter www.dresden.de/veranstaltungen-migration.

Wie können Bürger helfen:
Direkte Spenden für Flüchtlinge sind bei der Stadt unter einem
Sonderspendenkonto möglich. Auf Grundlage eines Beschlusses des
Bundesministeriums der Finanzen wird für Spenden auf diese Sonderkonten
der vereinfachte Zuwendungsnachweis anerkannt. Spender können ihre Spende
so gegenüber der Steuerbehörde mit dem Einzahlungsbeleg der Bank
nachweisen.

Das Sonderspendenkonto lautet:

Empfänger:                      Landeshauptstadt Dresden
IBAN:                           DE62 8505 0300 0225 7573 70
BIC:                            OSDDDE81XXX
Verwendungszweck:               Spende für Flüchtlinge
oder
Spende für Flüchtlingskinder

Das Sozialamt und Jugendamt nutzen die eingegangenen Spenden für
Wörterbücher, Kleidung, Rucksäcke und Spielsachen.

Weitere Informationen rund um Möglichkeiten für Hilfe und Engagement gibt
es im Internet unter www.dresden.de/asyl.

Wo kann sich der Bürger informieren:

Landeshauptstadt Dresden
Info-Telefon-Asyl: 03 51 – 4 88 11 77
E-Mail: asyl@dresden.de
Internet: www.dresden.de/asyl

Die Landeshauptstadt Dresden informiert hier über Hilfe und Engagement,
Unterbringung, Beschäftigung, Planungen der Stadt und beantwortet die
häufigsten Fragen. Hier sind auch aktuelle Statements und Interviews zu
finden und Nachrichten zu Asyl und Toleranz sowie zu Veranstaltungen zum
Thema. Außerdem gibt es hier ein Kontaktformular zur Meldung von
Immobilien und Gebäuden, bebaut oder unbebaut, Sammelunterkunft oder
Gewerbeobjekt sowie Wohnungen.

Land Sachsen
Internet: www.asylinfo.sachsen.de

Auf dem offiziellen Portal informiert der Freistaat über aktuelle Zahlen
zur Flüchtlingssituation, Maßnahmen und Planungen bei der Aufnahme und
Unterbringung sowie über die Integration der Asylberechtigten. Das Portal
beantwortet wichtige Fragen der Bevölkerung, beispielsweise zur Herkunft
der Asylsuchenden, fasst Möglichkeiten und Ansprechpartner für
Unterstützung durch Spenden, Ehrenamt oder Unterkunft zusammen und gibt
einen Überblick über Themen wie Beschäftigungsmöglichkeiten und den
Hochschulzugang.

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