G20 – not welcome darf nicht auf das Heiligengeistfeld
(Foto Symbolbild)
Verwaltungsgericht Hamburg entscheidet: Kundgebung „ G20 – not welcome “ darf einstweilen das Heiligengeistfeld nicht für die Abschlusskundgebung nutzen
Das Verwaltungsgericht Hamburg hat mit Beschluss vom heutigen Tag (20 E 6320/17) den einstweiligen Rechtsschutzantrag des Veranstalters der Kundgebung „ G20 – not welcome “ , das Heiligengeistfeld am 8. Juli 2017 ab 16:00 Uhr für die Abschlusskundgebung zu nutzen, abgelehnt. Damit bleibt es dabei, dass die Abschlusskundgebung auf dem Millerntorplatz durchzuführen ist.
Zur Begründung führt das Verwaltungsgericht u.a. aus: Die Rechtmäßigkeit der polizeilichen Verfügungen, nach welchen die Abschlusskundgebung auf dem Millerntorplatz durchzuführen sei, könne im vorliegenden Eilverfahren nicht abschließend beurteilt werden. Unter Abwägung der Folgen einer stattgebenden Entscheidung und der Folgen einer ablehnenden Entscheidung sei der Antrag abzulehnen. Den öffentlichen Interessen, den ordnungsgemäßen Ablauf und Abschluss des G20-Treffens sowie die Gesundheit und das Leben der Teilnehmer des Gipfeltreffens, der eingesetzten Polizeibeamten sowie unbeteiligter Dritter zu schützen, komme gegenüber den grundrechtlich geschützten Interessen des Veranstalters, die Abschlusskundgebung auf dem Heiligengeistfeld durchzuführen, der Vorrang zu.
Es sei ernstlich zu befürchten, dass am 8. Juli 2017 während des G20-Treffens friedliche und damit grundrechtlich geschützte Versammlungen in Hamburg von gewaltorientierten Personen genutzt würden, um an die Sperrzonen und die sensiblen Bereiche des G20-Treffens zu gelangen und aus dem Schutz der Versammlung heraus zu Verhinderungsblockaden und zu anderen rechtswidrigen Aktionen überzugehen. Sollte eine solche Situation bei einer Abschlusskundgebung der grundsätzlich als friedlich eingestuften Kundgebung „G20 – not welcome“, zu der ca. 50.000 – 100.000 Teilnehmer erwartet würden, eintreten, so hätten die Polizeikräfte aufgrund der das Heiligengeistfeld umrahmenden Absperrungen nur die Möglichkeit, die gewaltbereiten Personen in die Versammlung „ G20 – not welcome “ zurückzudrängen. Eine hierdurch entstehende Massenpanik berge Gefahren für Leib und Leben der Versammlungsteilnehmer. Demgegenüber bestünden derartige Gefahren bei der Durchführung der Abschlusskundgebung auf dem Millerntorplatz nicht in diesem Ausmaß, da dieser in mehrere Richtungen verlassen werden könne. Zudem erfolge die Abschlusskundgebung auf dem Millerntorplatz noch in der Nähe des Tagungsortes.
Gegen die Entscheidung kann Beschwerde an das Hamburgische Oberverwaltungsgericht eingelegt werden. Die Pressemitteilung mit Link zu der Entscheidung finden Sie auf der Homepage des Verwaltungsgerichts Hamburg (http://justiz.hamburg.de/vg-aktuelles/) und auf der Homepage des Hamburgischen Oberverwaltungsgerichts (http://justiz.hamburg.de/oberverwaltungsgericht/aktuelles/).