Asyl in Dresden
Pressemitteilung der Stadt Dresden : Asyl in Dresden
Aktuelle Informationen
Das Grundrecht auf Asyl ist ein zentrales Merkmal unseres demokratischen
Rechtsstaates. Alle deutschen Kommunen haben die gesetzliche Pflicht, für
eine menschenwürdige Unterkunft der Flüchtlinge Sorge zu tragen. Auch die
Landeshauptstadt Dresden steht in der Verantwortung, einen Beitrag für die
Unterbringung und Betreuung dieser Menschen zu leisten.
Flüchtlingsheim Heidenauer Straße wird umgebaut
Bewohner ziehen vorübergehend in die Interimsunterkunft Boxberger Straße
Das Wohnheim für Flüchtlinge in der Heidenauer Straße 49 wird wegen
Bauarbeiten, die voraussichtlich bis Ende November dauern, vorübergehend
geschlossen. Die Wohnungen werden mit Kochnischen ausgerüstet, der
Sanitärbereich in das Gebäude integriert und die Brandschutzanlagen
modernisiert. Die bisherige Lieferung von Speisen durch einen
Essensversorger entfällt. Der Sanitärbereich befand sich bislang in einem
Container außerhalb des Objekts. Durch eine bessere Raumaufteilung erhöht
sich die Kapazität des Objekts von 114 Plätzen auf 124 Plätze.
Die Bewohner ziehen bis Donnerstag, 8. September, in die
Interimsunterkunft Boxberger Straße 1-3 um. Dort stehen im Erdgeschoss
sechs Acht-Bett-Zimmer bereit. Die Asylsuchenden werden durch ihre
bisherigen Flüchtlingssozialarbeiter betreut. Integrative und
ehrenamtliche Angebote, wie zum Beispiel Deutschkurse, sollen an der
Boxberger Straße fortgeführt werden.
Das Wohnheim in der Heidenauer Straße 49 ist ein bereits grundlegend
sanierter, ehemaliger Industrie- und Bürokomplex und seit dem 30.
September 2015 in Betrieb. Der Stadtrat hatte die Vorlage V0085/14
Maßnahmeplan zur Schaffung zusätzlicher Unterbringungskapazitäten für
besondere Bedarfsgruppen in den Jahren 2015/2016 in seiner Sitzung am 11.
Dezember 2014 beschlossen.
Gesundheitskarte für Flüchtlinge: Dresdner Sozialamt sucht Dialog mit
Krankenkassen
Die Landeshauptstadt Dresden beabsichtigt, eine elektronische
Gesundheitskarte für Asylbewerberinnen und Asylbewerber gemäß § 264 Abs. 1
S. 3 SGB V einzuführen. Alle gesetzlichen und Ersatz-Krankenkassen sind
aufgerufen, ihr Interesse zu bekunden und mit der Stadtverwaltung in
Verhandlungen einzutreten. Interessensbekundungen können formlos per
E-Mail an sozialamt@dresden.de gesandt werden. Die Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter des Sozialamtes werden sich zeitnah zur weiteren Abstimmung
mit den Krankenkassen in Verbindung setzen.
Die Frist zur Rückmeldung an das Sozialamt endet am 22. September 2016.
Ansprechpartnerin für Rückfragen: Annett Schöne, Telefon 0351-4881440.
Wie viele Ankünfte gibt es im August 2016? Wie ist die Entwicklung seit
Anfang dieses Jahres?
Im August 2016 hat die Landesdirektion Sachsen insgesamt 144 Personen an
die Landeshauptstadt Dresden zur Unterbringung zugewiesen.
Seit 1. Januar 2016 sind in der Landeshauptstadt Dresden insgesamt 1 497
Personen aufgenommen worden. Die Menschen stammen schwerpunktmäßig aus
Syrien (511 Personen), Afghanistan (327) und dem Irak (136).
Wie viele Personen hat die Landeshauptstadt Dresden insgesamt
untergebracht?
Die Landeshauptstadt Dresden hat zum Stichtag 31. August 2016 insgesamt 5
288 Personen in Gewährleistungswohnungen (3 175 Personen),
Übergangswohnheimen (847) und Interimsunterkünften (840) sowie sonstigen
Unterkünften (426, z.B. vom Jugendamt) untergebracht. Im Vergleich dazu
waren es zum 29. April 2016 insgesamt 5 766 Personen und zum 29. Juli 2016
insgesamt 5 450 Personen.
Die meisten Flüchtlinge lebten zum Stichtag 31. August 2016 in den
Ortsamtsbereichen Cotta (1 185 Personen), Prohlis (1 125) und Altstadt
(625).
Im Hinblick auf die Altersstruktur aller untergebrachten Menschen bildeten
die 25 bis 49-jährigen mit insgesamt 2 450 Personen die größte Gruppe,
gefolgt von den 18 bis 24-jährigen mit 1 482 Personen und der Gruppe der 0
bis 17-jährigen mit 1 137 Personen. Knapp 75 Prozent aller untergebrachten
Personen sind Männer.
Integration gelingt am besten über den Einstieg in Arbeit.
Wie viele Arbeitsgelegenheiten für Flüchtlinge gibt es aktuell, die sich in der
Zuständigkeit der Landeshauptstadt Dresden befinden?
Die Landeshauptstadt Dresden hat bis jetzt insgesamt 47 Maßnahmen mit
zusammen 473 Arbeitsgelegenheiten für Flüchtlinge geschaffen. Diese
Tätigkeiten sind vielfältig, wie Möbeldiensthelfer beim Sozialen
Möbeldienst, Arbeiten im Bereich der Erhaltung und Pflege von
Außenanlagen, der Reparatur und Werterhaltung an Gegenständen im
öffentlichen Bereich, gemeinnützige Tätigkeiten auf Friedhöfen,
unterstützende Dolmetschertätigkeiten, des Umweltschutzes und Umweltpflege
sowie der Vor- und Nachbereitung von Ausstellungen.
Veranstaltungen zum Thema Asyl:
Auf der Internetseite der Landeshauptstadt Dresden gibt ein Kalender
Überblick über alle Veranstaltungen zum Thema Asyl. Die Termine umfassen
unter anderem Ausstellungen, Fortbildungen für ehrenamtliche Helfer oder
Begegnungsmöglichkeiten mit Flüchtlingen. Der Veranstaltungskalender ist
zu erreichen unter www.dresden.de/veranstaltungen-migration.
Wie können Bürger helfen:
Direkte Spenden für Flüchtlinge sind bei der Stadt unter einem
Sonderspendenkonto möglich. Auf Grundlage eines Beschlusses des
Bundesministeriums der Finanzen wird für Spenden auf diese Sonderkonten
der vereinfachte Zuwendungsnachweis anerkannt. Spender können ihre Spende
so gegenüber der Steuerbehörde mit dem Einzahlungsbeleg der Bank
nachweisen.
Das Sonderspendenkonto lautet:
Empfänger: Landeshauptstadt Dresden
IBAN: DE62 8505 0300 0225 7573 70
BIC: OSDDDE81XXX
Verwendungszweck: Spende für Flüchtlinge
oder
Spende für Flüchtlingskinder
Das Sozialamt und Jugendamt nutzen die eingegangenen Spenden für
Wörterbücher, Kleidung, Rucksäcke und Spielsachen.
Weitere Informationen rund um Möglichkeiten für Hilfe und Engagement gibt
es im Internet unter www.dresden.de/asyl.
Wo kann sich der Bürger informieren:
Landeshauptstadt Dresden
Info-Telefon-Asyl: 03 51 – 4 88 11 77
E-Mail: asyl@dresden.de
Internet: www.dresden.de/asyl
Die Landeshauptstadt Dresden informiert hier über Hilfe und Engagement,
Unterbringung, Beschäftigung, Planungen der Stadt und beantwortet die
häufigsten Fragen. Hier sind auch aktuelle Statements und Interviews zu
finden und Nachrichten zu Asyl und Toleranz sowie zu Veranstaltungen zum
Thema. Außerdem gibt es hier ein Kontaktformular zur Meldung von
Immobilien und Gebäuden, bebaut oder unbebaut, Sammelunterkunft oder
Gewerbeobjekt sowie Wohnungen.
Land Sachsen
Internet: www.asylinfo.sachsen.de
Auf dem offiziellen Portal informiert der Freistaat über aktuelle Zahlen
zur Flüchtlingssituation, Maßnahmen und Planungen bei der Aufnahme und
Unterbringung sowie über die Integration der Asylberechtigten. Das Portal
beantwortet wichtige Fragen der Bevölkerung, beispielsweise zur Herkunft
der Asylsuchenden, fasst Möglichkeiten und Ansprechpartner für
Unterstützung durch Spenden, Ehrenamt oder Unterkunft zusammen und gibt
einen Überblick über Themen wie Beschäftigungsmöglichkeiten und den
Hochschulzugang.