Dresden

Informationen zu Asyl in Dresden

Pressemitteilung der Stadt Dresden :

Asyl in Dresden
Aktuelle Informationen

Das Grundrecht auf Asyl ist ein zentrales Merkmal unseres demokratischen
Rechtsstaates. Alle deutschen Kommunen haben die gesetzliche Pflicht, für
eine menschenwürdige Unterkunft der Flüchtlinge Sorge zu tragen. Auch die
Landeshauptstadt Dresden steht in der Verantwortung, einen Beitrag für die
Unterbringung und Betreuung dieser Menschen zu leisten.

Ankünfte in dieser Woche:
In der 19. Kalenderwoche weist die Landesdirektion Sachsen insgesamt 38
Personen an die Landeshauptstadt Dresden zu. In der vergangenen, der 18.
Kalenderwoche hat die Landeshauptstadt Dresden 47 Personen aufgenommen.

Land          Frauen          Kinder          Männer          Summe
Indien        1                   1                   13                  15
Irak            1                   2                   1                    4
Iran            1                                                              1
Libanon     2                                                              2
Russland   1                   4                   1                    6
Syrien        3                   4                   3                    10
Gesamt      7                  11                  20                   38

Entwicklung seit Anfang 2016:
Seit 1. Januar 2016 bis einschließlich der 19. Kalenderwoche hat die
Landesdirektion Sachsen insgesamt 1 185 Personen an die Stadt Dresden zur
Unterbringung zugewiesen. Diese stammen schwerpunktmäßig aus Syrien (461
Personen) und Afghanistan (277 Personen).

Unterbringung von Asylsuchenden:
Für die Unterbringung von Flüchtlingen werden laufend Objekte im
Stadtgebiet vorbereitet. Das neue Übergangswohnheim für Asylsuchende in
der Altenberger Straße 83 wird seit der 18. Kalenderwoche genutzt und ist
derzeit mit 42 Personen belegt. Je nach Bedarf kommen bis zu 48 Personen
im Übergangswohnheim unter.

Veranstaltungen zum Thema Asyl:
Auf der Internetseite der Landeshauptstadt Dresden gibt ein Kalender
Überblick über alle Veranstaltungen zum Thema Asyl. Die Termine umfassen
unter anderem Ausstellungen, Fortbildungen für ehrenamtliche Helfer und
Begegnungsmöglichkeiten mit Flüchtlingen. Der Veranstaltungskalender ist
zu erreichen unter www.dresden.de/veranstaltungen-migration.

Arbeitsgelegenheiten für Flüchtlinge bei der DVB AG:
Seit Anfang Mai sind neun Asylsuchende beim Begleitdienst Mobiler Service
(MOSE) der Dresdner Verkehrsbetriebe AG (DVB) im Einsatz. Sie sind beim
Sächsischen Umschulungs- und Fortbildungswerk Dresden e.V. (SUFW) als
Träger der Maßnahme im Rahmen einer sogenannten Arbeitsgelegenheit (AGH)
beschäftigt. Die Finanzierung läuft über das Sozialamt der
Landeshauptstadt Dresden.

Die Flüchtlinge tragen bei der Arbeit die Dienstkleidung der DVB und sind
immer gemeinsam mit einem Stammmitarbeiter unterwegs. Die Maßnahme ist
zunächst bis zum Jahresende bewilligt. Die tägliche Arbeitszeit beträgt
fünf Stunden. Während die Flüchtlinge auf die Genehmigung ihres
Asylantrages warten, können sie auf diesem Weg erste Erfahrungen in der
Arbeitswelt und unserer Gesellschaft sammeln. Die neuen Helfer sind
zwischen 22 und 45 Jahre alt und erst seit kurzem in Deutschland. Sie
kommen aus Pakistan, Afghanistan und Marokko.

Arbeitsgelegenheiten sind zusätzliche, gemeinnützige und im öffentlichen
Interesse liegende Maßnahmen. Sie dienen als niederschwelliges Angebot der
ersten Integration. Es wird dabei kein sozialversicherungspflichtiges
Beschäftigungsverhältnis begründet. Arbeitsgelegenheiten dürfen reguläre
Arbeitsverhältnisse nicht verhindern oder verdrängen. Sie können ab dem
ersten Tag in Deutschland angetreten werden, über eine Teilnahme
entscheidet das Sozialamt, Abteilung Migration. Die Teilnehmer erhalten
für jede geleistete Stunde eine Aufwandsentschädigung von 1,05 Euro.
Begleitend besuchen die Asylsuchenden einen Deutschkurs.

Wie können Bürger helfen:
Direkte Spenden für Flüchtlinge sind bei der Stadt unter einem
Sonderspendenkonto möglich. Auf Grundlage eines Beschlusses des
Bundesministeriums der Finanzen wird für Spenden auf diese Sonderkonten
der vereinfachte Zuwendungsnachweis anerkannt. Spender können ihre Spende
so gegenüber der Steuerbehörde mit dem Einzahlungsbeleg der Bank
nachweisen.

Das Sonderspendenkonto lautet:

Empfänger:                      Landeshauptstadt Dresden
IBAN:                           DE62 8505 0300 0225 7573 70
BIC:                            OSDDDE81XXX
Verwendungszweck:               Spende für Flüchtlinge
oder
Spende für Flüchtlingskinder

Das Sozialamt und Jugendamt nutzen die eingegangenen Spenden für
Wörterbücher, Kleidung, Rucksäcke und Spielsachen.

Weitere Informationen rund um Möglichkeiten für Hilfe und Engagement gibt
es im Internet unter www.dresden.de/asyl.

Wo kann sich der Bürger informieren:

Landeshauptstadt Dresden
Info-Telefon-Asyl: 03 51 – 4 88 11 77
E-Mail: asyl@dresden.de
Internet: www.dresden.de/asyl

Die Landeshauptstadt Dresden informiert hier über Hilfe und Engagement,
Unterbringung, Beschäftigung, Planungen der Stadt und beantwortet die
häufigsten Fragen. Hier sind auch aktuelle Statements und Interviews zu
finden und Nachrichten zu Asyl und Toleranz sowie zu Veranstaltungen zum
Thema. Außerdem gibt es hier ein Kontaktformular zur Meldung von
Immobilien und Gebäuden, bebaut oder unbebaut, Sammelunterkunft oder
Gewerbeobjekt sowie Wohnungen.

Land Sachsen
Internet: www.asylinfo.sachsen.de

Auf dem offiziellen Portal informiert der Freistaat über aktuelle Zahlen
zur Flüchtlingssituation, Maßnahmen und Planungen bei der Aufnahme und
Unterbringung sowie über die Integration der Asylberechtigten. Das Portal
beantwortet wichtige Fragen der Bevölkerung, beispielsweise zur Herkunft
der Asylsuchenden, fasst Möglichkeiten und Ansprechpartner für
Unterstützung durch Spenden, Ehrenamt oder Unterkunft zusammen und gibt
einen Überblick über Themen wie Beschäftigungsmöglichkeiten und den
Hochschulzugang.

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