Absicherung der Bilderberg Konferenz
Allgemeinverfügung zur Absicherung der Bilderberg Konferenz vom 8. bis 12.
Juni
Pressemitteilung der Stadt Dresden :
Die Landeshauptstadt Dresden hat zur Absicherung der 64.
Bilderberg Konferenz vom 8. bis 12. Juni 2016 eine Allgemeinverfügung
erlassen. Diese steht im Dresdner Amtsblatt vom 2. Juni 2016 auf der Seite
20 mit dem dazugehörigen Plan.
Allgemeinverfügung zur Absicherung der Bilderberg Konferenz vom 8. bis 12. Juni in Dresden
Die Landeshauptstadt Dresden erlässt folgende Allgemeinverfügung :
- In der Zeit vom 8. Juni 2016, 12 Uhr bis zum 12. Juni 2016, 16 Uhr(Geltungszeitraum), wird in der Landeshauptstadt Dresden ein Sicherheitsbereich eingerichtet, der folgendes Areal (Geltungsbereich) einschließt : Nördliche kleine Brüdergasse ab Einmündungsbereich Sophienstraße bis Ostende des Gebäudes Kleine Bürdergasse 1 bis 5 – Taschenberg – Sophienstraße entlang Westseite Residenzschloss entland Westfassade Zwinger bis Einmündung Kleine Brüdergasse. Zum Geltungsbereich gehören neben den öffentlich gewidmeten Straßenraum innerhalb des beschriebenen Bereichs auch die nicht zu diesen gehörigen Freichflächen. Die äußere Grenze des räumlichen Geltungsbereiches bilden die umliegenden Gebäudefassaden und zwischen diesen die jeweils kürzesten Verbindungslinien (Nordfassae Kleine Brüdergasse 1 bis 5 – Westfassade Schloßtraße 9 – Residenzschloss von südöstlicher bis nordwestlicher Gebäudekante – Zwinger von nordöstlicher Gebäudekante bis südlicher Gebäudekannte – westliche Gebäudekante Kleine Brüdergasse 1 bis 5). Die Abgrenzung des Geltungsbereichs ist dem Lageplan zu entnehmen
- Während des Geltungszeitraums werden innerhalb des Geltungsbereiches die Durchführung von Versammlungen im Sinne des Sächsischen Versammlungsgesetzes (SächsVersG) sowie Bildung von Menschenansammlungen mit mehr als 15 Personen verboten.
- Die sofortige Vollziehung der Ziffern 1. und 2. wird angeordnet
- Diese Allgemeinverfügung tritt am Tag nach der Bekanntmachung in Kraft. Diese Allgemeinverfügung und ihre Begründung können ab dem 2. Juni 2016 beim Ordnungsamt der Landeshauptstadt Dresden, Theaterstraße 11 – 15, Zimmer 372, während der Sprechzeiten eingesehen werden.
Dresden, den 20. Mai 2016